

Schwerpunkte unserer Beratung im öffentlichen Recht sind das Wirtschaftsverwaltungs-, das Abfall- sowie das Vergaberecht. Wir arbeiten in speziellen Feldern des Zivilrechts, vor allem im Wirtschafts- und Unternehmensrecht, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im zivilen Bau- und Architektenrecht.
Wir halten engen Kontakt zur Rechtswissenschaft und zur Berufsausbildung. Dazu nehmen wir Lehraufträge an privaten Fortbildungseinrichtungen wahr und engagieren uns bei der Ausbildung von Rechtsreferendaren, Praktikanten und Rechtsanwaltsfachangestellten. Mit zahlreichen Veröffentlichungen sowie mit Vorträgen auf Tagungen und Seminaren nehmen wir an der rechtswissenschaftlichen Diskussion und der Rechtsfortbildung teil.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beraten wir bei der Vorbereitung und der Durchführung von Vergabeverfahren von Leistungen nach der VOB/A, der VOL/A und der VOF. Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der Betreuung von Vergabeverfahren im Bereich der Abfallentsorgung und des Rettungsdienstes. Im Zivilrecht sind wir für Unternehmen im Wirtschaftsrecht beratend und forensisch tätig. Dies betrifft insbesondere die Beratung von Kommunen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen hinsichtlich ihrer privatwirtschaftlichen Betätigungen.
Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2011, Az. 2 VK LSA-05/11, Seite 26:
Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin ist, wie der Vergabekammer bekannt, im Vergaberecht sehr versiert.